Lenk- und Ruhezeiten

Die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten wurden eingeführt, um die Anzahl der Stunden, die ein Arbeiter fahren kann und die Pausen zwischen den Fahrzeiten festzulegen. Sie sind in drei Hauptkategorien eingeteilt:

1) Tägliche und wöchentliche Lenkzeiten

2) Fahrtunterbrechungen & tägliche und wöchentliche Ruhezeiten

3) Notfälle und Ausnahmeregelungen

Gemäß den „Verordnungen über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften und das Kontrollgerät im Strassenverkehr“ ist die höchstzulässige Tageslenkzeit 9 Stunden und ihr muss eine Tagesruhezeit von 11 Stunden folgen. Dazu gilt, dass nach einer Lenkzeit von 41/2 Stunden eine Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten einzulegen ist.

Und als ob das noch nicht kompliziert genug wäre, können sich diese Werte in bestimmten Situationen ändern; zum Beispiel kann die höchstzulässige Tageslenkzeit zweimal die Woche auf 10 Stunden verlängert werden, die Tagesruhezeit kann dreimal die Woche auf 9 Stunden verkürzt werden und die wöchentliche Ruhezeit kann auf 36 Stunden am Standort des Fahrzeugs oder am Heimatort des Fahrers verkürzt werden.

Aufgrund all dieser Regelungen, Abweichungen und Ausnahmen ist es äusserst wichtig, dass Sie die Aktivitäten Ihrer Fahrer sehr genau kontrollieren – besonders da eine Nichteinhaltung zu Sanktionen führen kann.

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