Lenk- und Ruhezeiten
Die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten wurden eingeführt, um die Anzahl der
Stunden, die ein Arbeiter fahren kann und die Pausen zwischen den Fahrzeiten
festzulegen. Sie sind in drei Hauptkategorien eingeteilt:
1) Tägliche und wöchentliche Lenkzeiten
2) Fahrtunterbrechungen & tägliche und wöchentliche Ruhezeiten
3) Notfälle und Ausnahmeregelungen
Gemäß den „Verordnungen über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften
und das Kontrollgerät im Strassenverkehr“ ist die höchstzulässige Tageslenkzeit
9 Stunden und ihr muss eine Tagesruhezeit von 11 Stunden folgen. Dazu gilt, dass
nach einer Lenkzeit von 41/2 Stunden eine Fahrtunterbrechung von mindestens 45
Minuten einzulegen ist.
Und als ob das noch nicht kompliziert genug wäre, können sich diese Werte in
bestimmten Situationen ändern; zum Beispiel kann die höchstzulässige
Tageslenkzeit zweimal die Woche auf 10 Stunden verlängert werden, die
Tagesruhezeit kann dreimal die Woche auf 9 Stunden verkürzt werden und die
wöchentliche Ruhezeit kann auf 36 Stunden am Standort des Fahrzeugs oder am
Heimatort des Fahrers verkürzt werden.
Aufgrund all dieser Regelungen, Abweichungen und Ausnahmen ist es äusserst
wichtig, dass Sie die Aktivitäten Ihrer Fahrer sehr genau kontrollieren –
besonders da eine Nichteinhaltung zu Sanktionen führen kann.