Rechtsvorschriften für intelligente Fahrtenschreiber

Die Rechtsvorschriften für intelligente Fahrtenschreiber gemäß Anhang 1C (EU 2016/799) wurden am 15. Juni 2019 eingeführt. Sie sollen den Betrug an Fahrtenschreibern verringern, die Effizienz verbessern und den Verwaltungsaufwand für die Flotten verringern.

Mit dem SE5000 Connekt, unserem typgeprüften 1C-Smart-Tachographen, können wir Sie bei der Umstellung unterstützen.

Die Hauptänderung betrifft Workshops. Und wir können mit dem kabellosen Optimo2-Workshop-Tool, der CITO2-Workshop-Software sowie DSRC- und GNSS-Testern helfen. Hier erfahren Sie mehr.

Für Flotten und Fahrer wird es kaum Unterschiede geben. Sie müssen sich weiterhin an die Richtlinie zu Fahrstunden und Arbeitszeit halten. Wie gewohnt werden Sie weiterhin Ihre digitalen Fahrtenschreiberdaten herunterladen, speichern und analysieren. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass Ihre Analysesoftware und Ihre Download-Tools auf dem neuesten Stand sind.

Um sicherzustellen, dass Sie konform sind, verfügen wir über die OPTAC3-Onlinetachograph-Analysesoftware und Download-Tools wie digifobpro und digiDL.

Weitere Informationen zur Einführung gemäß Anhang 1C, einschließlich der Auswirkungen auf Flotten, Fahrer und Werkstätten, finden Sie unter https://www.se5000.com/de/.