Das Gesetz und Sie

Wie Sie wahrscheinlich wissen, muss in jedes Neufahrzeug, das einen Fahrtschreiber benötigt, ein digitales Kontrollgerät eingebaut werden. Während dies keine besondere Auswirkung auf die Rolle des Fahrtschreibers selbst und die Stunden Ihrer Fahrer hat, hat es schon einen Einfluss darauf, wie Sie die gesetzlichen Anforderungen an Überprüfen und Aufbewahren der Fahrtschreiberdaten erfüllen.

Diagrammscheiben analoger Fahrtschreiber konnten einfach mit bloßem Auge angesehen und zu den Akten gelegt werden. Der digitale Fahrtschreiber jedoch speichert alle Daten im digitalen Format auf Fahrerkarten und im Massenspeicher des Fahrtschreibers selbst.

Da Fuhrparkleiter diese Daten gemäß 561/2006 für 12 Monate und nach Arbeitszeitgesetz für 24 Monate aufbewahren müssen, benötigen Sie ein Gerät, welches Ihnen das Herunterladen und Übertragen dieser Daten auf einen Computer und das Speichern in einer sicheren Datenbank erlaubt..

Natürlich müssen Sie nach wie vor überprüfen, ob sich Ihre Fahrer an die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten halten. Aber da digitale Fahrtschreiber keine physisches Schaublatt erzeugen, dass Sie durch bloßes Ansehen auswerten können, benötigen Sie eine Software, mit der Sie die digitalen Daten überprüfen können.

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