Lenk- und Ruhezeiten

Die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten wurden eingeführt, um die Anzahl der Stunden, die ein Arbeiter fahren kann und die Pausen zwischen den Fahrzeiten festzulegen. Sie sind in drei Hauptkategorien eingeteilt: 1) Tägliche und wöchentliche Lenkzeiten 2) Fahrtunterbrechungen & tägliche und wöchentliche Ruhezeiten 3) Notfälle und Ausnahmeregelungen Gemäß den Verordnungen zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften und zum Kontrollgerät im Straßenverkehr beträgt die höchste zulässige Tageslenkzeit 9 Stunden, gefolgt von einer Tagesruhezeit von 11 Stunden. Darüber hinaus muss nach einer Lenkzeit von 4.5 Stunden eine Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten eingelegt werden. Und als ob das noch nicht kompliziert genug wäre, können sich diese Werte in bestimmten Situationen ändern; zum Beispiel kann die zulässige Tageslenkzeit zweimal in einer Kalenderwoche (Montag 00:00 bis Sonntag 24:00) auf 10 Stunden verlängert werden. Die Tagesruhezeit kann zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten dreimal auf 9 Stunden verkürzt werden.  Die wöchentliche Ruhezeit selbst kann auf mindestens 24 Stunden verkürzt werden. Aufgrund all dieser Regelungen, Abweichungen und Ausnahmen ist es äußerst wichtig, dass Sie die Aktivitäten Ihrer Fahrer sehr genau kontrollieren – besonders da eine Nichteinhaltung schwerwiegende Folgen nach sich ziehen kann.