Richtlinie 2002/15/EG
Die Richtlinie 2002/15/EG ist eine Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Strassentransports ausüben. Diese Richtlinie legt fest, dass die wöchentliche Höchstarbeitszeit bis zu 60 Stunden betragen kann, sofern der Wochendurchschnitt in einem Zeitraum von vier Monaten 48 Stunden nicht übersteigt. Für weitere Informationen zur Richtlinie 2002/15/EG, klicken Sie hier.