Richtlinie 2002/15/EG
Die Richtlinie 2002/15/EG ist eine Regelung der Arbeitszeit von Personen, die
Fahrtätigkeiten im Bereich des Strassentransports ausüben.
Diese Richtlinie legt fest, dass die wöchentliche Höchstarbeitszeit bis zu 60
Stunden betragen kann, sofern der Wochendurchschnitt in einem Zeitraum von vier
Monaten 48 Stunden nicht übersteigt.
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