Das Gesetz und Sie

Wie Sie wahrscheinlich schon wissen, muss jedes neue Fahrzeug, das einen Fahrtschreiber benötigt, seit dem 1. Mai 2006 einen digitalen Fahrtschreiber eingebaut haben. Dies ändert nichts an der Rolle des Fahrtschreibers und an den Lenk- und Ruhezeiten, jedoch Ihre Art und Weise zu arbeiten wird sich doch ändern.

Diagrammscheiben analoger Fahrtschreiber konnten einfach mit bloßem Auge angesehen und zu den Akten gelegt werden. Der digitale Fahrtschreiber jedoch speichert alle Daten im digitalen Format auf Fahrerkarten und im Massenspeicher des Fahrtschreibers selbst.

Alle Fuhrparkbetreiber müssen Ihre Daten zwölf Monate aufbewahren und benötigen daher ein Gerät, um die Daten herunterzuladen und auf dem PC in einer gesicherten Datenbank aufzubewahren.

Natürlich müssen Sie immer noch überprüfen, dass Ihre Fahrer sich an die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten halten. Im Zeitalter des neuen, digitalen Fahrtschreibers werden Sie die Fahreraktivitäten nicht mehr durch bloßes Anschauen einer Diagrammscheibe kontrollieren können, so wie Sie es bisher machen konnten, sondern Sie werden eine Software benötigen mit der Sie die digitalen Daten auswerten können.

Um zu sehen, wie OPTAC Ihnen dabei helfen kann, den Vorschriften nachzukommen, klicken Sie hier.

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