Das Gesetz und Sie
Wie Sie wahrscheinlich schon wissen, muss jedes neue Fahrzeug, das einen
Fahrtschreiber benötigt, seit dem 1. Mai 2006 einen digitalen Fahrtschreiber
eingebaut haben. Dies ändert nichts an der Rolle des Fahrtschreibers und an den
Lenk- und Ruhezeiten, jedoch Ihre Art und Weise zu arbeiten wird sich doch
ändern.
Diagrammscheiben analoger Fahrtschreiber konnten einfach mit bloßem Auge
angesehen und zu den Akten gelegt werden. Der digitale Fahrtschreiber jedoch
speichert alle Daten im digitalen Format auf Fahrerkarten und im Massenspeicher
des Fahrtschreibers selbst.
Alle Fuhrparkbetreiber müssen Ihre Daten zwölf Monate aufbewahren und
benötigen daher ein Gerät, um die Daten herunterzuladen und auf dem PC in einer
gesicherten Datenbank aufzubewahren.
Natürlich müssen Sie immer noch überprüfen, dass Ihre Fahrer sich an die
gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten halten. Im Zeitalter des neuen, digitalen
Fahrtschreibers werden Sie die Fahreraktivitäten nicht mehr durch bloßes
Anschauen einer Diagrammscheibe kontrollieren können, so wie Sie es bisher
machen konnten, sondern Sie werden eine Software benötigen mit der Sie die
digitalen Daten auswerten können.
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